Donnerstag, 20. Dezember 2012

++ WICHTIG FÜR ALLE ++ Widerspruch gegen Baugenehmigung einlegen

Widerspruch gegen die Baugenehmigung stellen!!  EILT


Dies betrifft alle: Zum einen die, die Baugenehmigung von der Stadt erhalten haben (fristgerecht bis 1 Monat nach Zugang des Briefes Widerspruch einlegen - eilt deshlab). Es betrifft aber auch alle, die keine B-Genehmigung erhalten haben, aber Nachbarn sind, können sich ebenfalls gegen die Baumassnahme beschweren. Nur weil man keine Genehmigung mit Rechtsmittelfrist erhalten hat, merkt man trotzdem als Nachbar, dass sich da was tut, also kann und muss man diesem Tun ebenfalls widersprechen.








































Bitte legt alle Widerspruch ein! Wir haben eine Vorlage erstellt:

Download der Widerspruch-Vorlage/Template als MS Word-Dokument