Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,
sehr geehrte politische EntscheidungsträgerInnen,
die
anliegende Datei 120301... gibt die Antworten der Verwaltung auf die
Fragen von pro.kronsberg im Rahmen der letzten Bürgerfragestunden in den
Stadtbezirksratssitzungen vom Februar 2012 wider.
Angesichts dessen, dass eine Beschlußfassung im März bereits terminiert ist, geben wir folgendes zu bedenken:
Antwort zu Frage 4):
"sehr große gewerbliche Distributionszentren nicht im Mittelpunkt"
Dazu
legen wir für Sie, geehrte politsche EntscheidungsträgerInnen als
Anlage das besagte Logistikkonzept der Region Hannover 2020 für Sie bei.
Das Konzept wurde mit den Kommunen der Region, d. h. auch der Stadt
Hannover, ab Sommer 2008 erstellt und als Drucksache II 179/2010
verabschiedet.
Wie Sie der Anlage 1, Seite 3 Ziffer 3 entnehmen
können, wurden bei der "Typisierung von logistischen Nutzungen und
resultierendem Flächenbedarf" sehr wohl auch "sehr große
Distributionszentren" erfasst: vier von fünf Typen betreffen
Verteilzentren zwischen 20.000 und 500.000 qm Fläche. Diese Zentrum
standen ersichtlich im Mittelpunkt des Konzeptes. Trotzdem wurde die
jetzige Fläche nicht erfasst. Dies hat in der fehlenden Eignung des
Geländes und der Lage nach unserem Kenntnisstand seinen Grund.
Antwort zu Frage 4a)
"Präzisierung der Planungsziele von Sonderfläche "Logistik" in Gewerbefläche"
Das
Gelände "Östliche Weltausstellungsallee" ist bereits gewerblich nutzbar
und erschlossen. Die gewerbliche Nutzung ist einzig im Bereich des
Misch(Kern-)gebietes durch Wohnbebauung ergänzt.
Stadtrat Bodemann
hat daher öffentlich sehr klar gesagt, dass die Stadt die Fläche im
Rahmen des bestehenden rechtsverbindlichen Angebotsplanes bebauen
könnte. Warum tut sie es dann nicht einfach? Die Ver- und
Entsorgungsleitungen einschließlich Baum- und Straßenbestand sind ja
schon vorhanden!
Antwort zu Frage 4b)
"Beseitigung Altlasten im B-Plan 1764 nicht erforderlich"
Die
Änderungspläne von Oktober 2011 bis dato wurden so modifziert, dass die
Altlast der Giftmülldeponie Bemerode aus dem B-Plan ausgeschnitten
worden ist.
Das ändert nichts daran, dass
nun zwischen der angedachten Fläche und der Siedlung Seelhorst weiterhin
1,1 Millionen Kubikmeter Gift- und Hausmüll nur oberflächlich
teilsaniert liegen.
Die Fragen von
pro.kronsberg, wer dafür verantwortlich ist und die Kosten übernimmt,
wenn die theoretischen Berechnungsmodelle der von der Verwaltung in
Auftrag gegebenen Gutachten durch die Praxis widerlegt werden, indem
Schadstoffe in Wohngebiete verzogen werden, sind bislang von der
Verwaltung nicht beantwortet worden.
Antwort zu Frage 6)
"sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden"
Der
sparsame und schonende Umgang von Grund und Boden ist normiert. Daher
stellt sich die Frage, warum dies bei den Planungen der Stadtverwaltung
nicht berücksichtigt wird (vgl. Anmerkung 4a).
Im übrigen wurde die Frage gestellt, was passiert, wenn der Nutzer den Standort aufgibt.
Nach
Auffassung von pro.kronsberg sind daher nach wie vor mehr wichtige
Fragen zur Entscheidung, die Bauleitpläne zu ändern, unbeantwortet.
Demgegenüber
bietet der jetzige rechtsverbindliche Angebotsplan Möglichkeiten,
gesetzeskonform die Fläche zu nutzen, um Interesse Hannovers
Arbeitsplätze zu schaffen, ohne Probleme wegen Verkehrs-, Feinstaub-,
Licht-, Verkehrs- und Altlastenbelastung etc. unverhältnismäßig
beängstigend zu erhöhen.
Mit freundlichem Gruß
Antje Torlage
Schriftführerin pro.kronsberg
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