Sonntag, 15. Januar 2012

Wirtschaftlichkeit der Bauleitplanung; Antwort Nds. Landesrechnungshof


















Antwort Nds. Landesrechnungshof - Zuständigkeit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung


Anfrage vom 13. Dezember 2011:
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Date: Tue, 13 Dec 2011 15:36:32 +0100
To: poststelle@lrh.niedersachsen.de
Subject: Mittelverwendung
From: ra.torlage@t-online.de

Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Höptner,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Hannover plant im Bereich der Messe die Bauleitpläne für eine mehr als 33 Hektar große
Fläche zu ändern, damit sich dann nach Verkauf des Grundstücks ein Logistikunternehmen ansiedeln
kann.

Nach welchen rechtlichen Vorgaben ist die Wirtschaftlichkeit der mit der Änderung einhergehenden
Kosten verbunden?

Nach derzeitigem Kenntnisstand würde eine Änderung bedeuten, daß für 2/3 der Fläche ein Ende der
90-er Jahre entwickeltes Siedlungskonzept aufgegeben werden würde. Das Konzept wurde zur EXPO
entwickelt, um einerseits Parkraum während der EXPO zu haben und andererseits danach Ver- und
Entsorgungsleitungen, Straßen und Baumbestand für eine kleinflächige Bebauung mit gewerblichen
und privaten Nutzern. Dafür seien Fördermittel verwendet worden, unklar ist ob vom Land, Bund, ggf.
auch Europas.

Wo kann ich erfahren, wer welche Gelder verbunden mit welchen Bedingungen für dieses Konzept zur
Verfügung gestellt hat?

Dürfen die Investitionen der Vergangenheit für die zukünftigen Pläne alternativlos "verbrannt" werden?
Ich danke Ihnen im voraus für eine baldige Antwort. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter
0511/3889844 oder 0170 8157195 an mich.

Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichem Gruß

Antje Torlage


Lehrter Platz 1
30519 Hannover
Telefon 05 11/3 88 98 44
Telefax 05 11/3 88 98 46