Freitag, 1. Juni 2012

Politische Entscheidungsträger mahnen wir an, sich hier im Interesse der Anlieger schnell ebenfalls um Antworten zu bemühen

Auf der Fläche östlich der Weltausstellungsallee wurden mit einer Art Minitrecker die Parkflächen befahren. Auffällig ist, dass seitdem die Flora braun eingetrocknet ist, während derart unbehandelte Flächen weiterhin saftig grün sind. 

Eigentümer, etwaige Pächter bis enercity fragen wir daher: Was wurde hier gemacht? Ist das zulässig?

Politische Entscheidungsträger mahnen wir an, sich hier im Interesse der Anlieger schnell ebenfalls um Antworten zu bemühen.

Unserem Kenntnisstand nach ist die Stadt Hannover Eigentümer der Fläche und bleibt daher in der Verantwortung dafür, dass Dritte dort nicht rechtswidrig handeln.




 

Klarstellung der LH Hannover: Die Stadt Hannover hat keinen Einsatz von Herbiziden beauftragt!



Von: Dix, Dennis (15.31) <xxxx@hannover-stadt.de>
Datum: 1. Juni 2012 15:50
Betreff: Pressemeldung "Großflächiger und rechtswidriger Einsatz von Herbiziden zur Pflanzenvernichtung zerstören Lebensraum von Tieren": Klarstellung
An:
prokronsberg@googlemail.com




Sehr geehrter Herr Fleischhacker,

vielen Dank für die oben genannte Presseinformation vom 31. Mai 2012. In der Unterzeile „LHH umgeht Vorschriften der sogenannten Eingriffsregelung“ stellen Sie jedoch eine Behauptung auf, die nicht stimmt und nicht unwidersprochen bleiben kann: Die Stadt Hannover hat keinen Einsatz von Herbiziden beauftragt!

Vielmehr hat nach unserer Kenntnis die Deutsche Messe AG auf ihrem Gelände vorbereitende Bauarbeiten zur Freilegung der Trasse für die Leitungsumlegung von enercity in Auftrag gegeben. In diesem Zusammenhang wurde Ende vergangener Woche mit einem Gerät der Asphalt auf der Trasse geschnitten. Nach Auskunft der Messe AG hat auch diese keine Herbizide zur Pflanzenvernichtung eingesetzt. 

Wir bitten Sie, dies gegenüber den Mitgliedern Ihrer Bürgerinitiative sowie Ihrem Adressatenkreis aus dem Medienverteiler klarzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Dix

Büro Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Hannover
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Trammplatz 2
30159 Hannover




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UNSERE MELDUNG vom 31.05.2012:


Umgeht die LHH  Vorschriften der sogenannten Eingriffsregelung?

Augenzeugen berichten letzte Woche von einem kleinen Gefährt (sog. Walzenstreifgerät), dass systematisch die Fläche abfuhr und vermutlich Herbizide - spezielle Pilze die geeignet sind Pflanzen anzugreifen -  aufgebracht hatte. Der Verdacht scheint sich nun zu erhärten. Unsere Bilder vom Gelände vom 23. Mai 2012 zeigen noch saftige Wiesen.

Die nachfolgenden Bilder, die wir gestern gemacht haben, zeigen die Zerstörung der Wiese linear an. Falls dem so sein sollte, bahnt sich hier ein handfester Skandal an.

Dadurch werden "totsicher" Lebensräume rechtswidrig (europ. Artenschutz) zerstört. Beispielsweise wäre ein Brutnachweis der Feldlerche eine wichtige Information, weil damit belegt ist, dass Lebensraum dieser gefährdeten und streng geschützten Art verloren geht. Rechtlich bedeutet das nach unserer Auffassung, dass an diesem Punkt eine erhebliche Beeinträchtigung stattfindet, die ausgeglichen werden muss, indem an anderer Stelle Lebensraum für Feldlerchen geschaffen werden muss. Das ist durch Extensivierung möglich, aber bisher noch noch vernünftig planerisch vorbereitet. Diese Vorschriften der sogenannten Eingriffsregelung könnten damit durch die LH Hannover leichtfertig verletzt worden sein.

Laut Landwirtschaftskammer Hannover liegt aktuell keine Ausnahmegenehmigung für die Aufbringung von Herbiziden auf dieser Fläche vor

Der Bebauungsplan ist NOCH nicht geändert. Eine Kontrolle und Bestandsaufnahme des Habitat ist somit nicht mehr möglich. Aktuell handelt es sich bei der Fläche um einen ausgewiesenen Parkplatz.
Ausnahmen nur im Einzelfall möglich und müssen beantragt werden
Um Herbizide auf Parkflächen aufbringen zu dürfen, bedarf es nach dem Pflanzenschutzgesetz § 12 eine Ausnahmegenehmigung. Gemäß Auskunft der Landwirtschaftskammer Hannover/Nebenstelle Ahlem, liegt aktuell keine Ausnahmegenehmigung vor.

Das Herbizidverbot gilt für alle nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, also für Industriegelände, Bahngleise oder auch Messe-Parkplätzen. Es bedarf zwingend einer Ausnahmegenehmigung.

Wir überprüfen hier geeignete Rechtsmittel einzulegen.


Nachfolgend die erschütternden Bilder:

27.05.2012: Walzenstreifgerät bei der Arbeit