Montag, 5. März 2012

Stand Fragen Bürger Antworten Verwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,
sehr geehrte politische EntscheidungsträgerInnen,

die anliegende Datei 120301... gibt die Antworten der Verwaltung auf die Fragen von pro.kronsberg im Rahmen der letzten Bürgerfragestunden in den Stadtbezirksratssitzungen vom Februar 2012 wider.

Angesichts dessen, dass eine Beschlußfassung im März bereits terminiert ist, geben wir folgendes zu bedenken:

Antwort zu Frage 4):
"sehr große gewerbliche Distributionszentren nicht im Mittelpunkt"

Dazu legen wir für Sie, geehrte politsche EntscheidungsträgerInnen als Anlage das besagte Logistikkonzept der Region Hannover 2020 für Sie bei. Das Konzept wurde mit den Kommunen der Region, d. h. auch der Stadt Hannover, ab Sommer 2008 erstellt und als Drucksache II 179/2010 verabschiedet.

Wie Sie der Anlage 1, Seite 3 Ziffer 3 entnehmen können, wurden bei der "Typisierung von logistischen Nutzungen und resultierendem Flächenbedarf" sehr wohl auch "sehr große Distributionszentren" erfasst: vier von fünf Typen betreffen Verteilzentren zwischen 20.000 und 500.000 qm Fläche. Diese Zentrum standen ersichtlich im Mittelpunkt des Konzeptes. Trotzdem wurde die jetzige Fläche nicht erfasst. Dies hat in der fehlenden Eignung des Geländes und der Lage nach unserem Kenntnisstand seinen Grund.

Antwort zu Frage 4a)
"Präzisierung der Planungsziele von Sonderfläche "Logistik" in Gewerbefläche"

Das Gelände "Östliche Weltausstellungsallee" ist bereits gewerblich nutzbar und erschlossen. Die gewerbliche Nutzung ist einzig im Bereich des Misch(Kern-)gebietes durch Wohnbebauung ergänzt.
Stadtrat Bodemann hat daher öffentlich sehr klar gesagt, dass die Stadt die Fläche im Rahmen des bestehenden rechtsverbindlichen Angebotsplanes bebauen könnte. Warum tut sie es dann nicht einfach? Die Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich Baum- und Straßenbestand sind ja schon vorhanden!

Antwort zu Frage 4b)
"Beseitigung Altlasten im B-Plan 1764 nicht erforderlich"

Die Änderungspläne von Oktober 2011 bis dato wurden so modifziert, dass die Altlast der Giftmülldeponie Bemerode aus dem B-Plan ausgeschnitten worden ist.
Das ändert nichts daran, dass nun zwischen der angedachten Fläche und der Siedlung Seelhorst weiterhin 1,1 Millionen Kubikmeter Gift- und Hausmüll nur oberflächlich teilsaniert liegen.

Die Fragen von pro.kronsberg, wer dafür verantwortlich ist und die Kosten übernimmt, wenn die theoretischen Berechnungsmodelle der von der Verwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten durch die Praxis widerlegt werden, indem Schadstoffe in Wohngebiete verzogen werden, sind bislang von der Verwaltung nicht beantwortet worden.

Antwort zu Frage 6)
"sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden"

Der sparsame und schonende Umgang von Grund und Boden ist normiert. Daher stellt sich die Frage, warum dies bei den Planungen der Stadtverwaltung nicht berücksichtigt wird (vgl. Anmerkung 4a).

Im übrigen wurde die Frage gestellt, was passiert, wenn der Nutzer den Standort aufgibt.
Nach Auffassung von pro.kronsberg sind daher nach wie vor mehr wichtige Fragen zur Entscheidung, die Bauleitpläne zu ändern, unbeantwortet.
Demgegenüber bietet der jetzige rechtsverbindliche Angebotsplan Möglichkeiten, gesetzeskonform die Fläche zu nutzen, um Interesse Hannovers Arbeitsplätze zu schaffen, ohne Probleme wegen Verkehrs-, Feinstaub-, Licht-, Verkehrs- und Altlastenbelastung etc. unverhältnismäßig beängstigend zu erhöhen. 

Mit freundlichem Gruß

Antje Torlage
Schriftführerin pro.kronsberg








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