Dienstag, 1. Mai 2012

Einwendungen schreiben bis zum 04. Mai 2012 - Pro Kronsberg hilft





  









Landeshauptstadt Hannover
Stadtplanung / Flächennutzungsplanung
Planen und Stadtentwicklung
Rudolf-Hillebrecht-Platz
30159 Hannover



Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,


gegen die 222.Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel: "östlich Weltausstellungsallee" wende ich mich vollumfänglich.
Anhand der ausgelegten Unterlagen kann ich derzeit folgende Stellungnahme abgeben:
Ich habe grundsätzliche Bedenken gegen die 222.Flächennutzungsplanänderung "Östlich Weltausstellungsallee"
Das Expo-Konzept ist im Gegensatz zur Bauplanänderung ein auf das Umfeld abgestimmtes und ausgewogenes Konzept. Die Bedeutung für den Kronsberg mit den Naherholungsgebieten darf jetzt nicht derart nachteilig verändert werden. 
Die Änderungen der Bauleitpläne zu Gunsten einer Logistikfläche am Kronsberg birgt enorme Risiken, die ausschließlich diesem Standort zuzuschreiben sind. Versuche der LHH diese über Verträge zu minimieren, werden bei Misserfolg zu enormen Auswirkungen für die Umwelt führen.  
Die Region Hannover hat zusammen mit den angeschlossenen Städten ein Logistikflächenkonzept 2020 entwickelt, um Schwerpunkt- und Ergänzungsstandorte für Vorhaben über die jetzige Größenordnung hinaus zu finden. Zum Anforderungsprofil gehörte u. a. eine Anbindung an mehr als einen Verkehrsträger (multimodale Anbindung durch Straße, Schiene, Wasser- und Luftwege). Der jetzige Standort wird in dem Konzept nicht erwähnt und wird den Anforderungen auch nicht gerecht.
Ich habe gesundheitliche Bedenken durch den Wechsel der Bauleitpläne "Östliche Weltausstellungsallee"
Da ich ganz in der Nähe der geplanten Gewerbeansiedlung wohne, werden die diffusen Emissionen, die durch den Betrieb entstehen werden (durch Verladungsmanöver, durch rückstauende Liefer- und Entlieferverkehre, durch stauende Mitarbeiterverkehre, durch messe- und eventbedingte Staus, die Ausweichverkehre produzieren etc.), meine Lebensqualität beeinträchtigen. Meine Gesundheit wird unverhältnismäßig stark gefährdet.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einen Grenzwert (für PM 10) von 20 µg Feinstaub/m3 Luft. Der Jahresmittelwert für Feinstaub im Umfeld des geplanten Gewerbegebietes wurde ebenso wenig ermittelt, wie der im Bereich bestehender Distributionszentren von 110.000qm Hallengröße und Verkehr. Ich befürchte durch den Betrieb Schädigungen an meinen Atemwegen. Ich bin Asthmatikerin und befürchte eine Zunahme der gesundheitlichen Probleme, die mit dem Asthma einhergehen.
Stickstoffdioxid verursacht ähnliche gesundheitliche Schädigungen wie Feinstaub. Durch den geplanten jährlichen Ausstoß von 1.768 Tonnen Stickstoffdioxid sehe ich mein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) verletzt, zumal die Vorbelastung im gesamten Untersuchungsgebiet bereits unzulässig hoch ist.  
Ich habe Bedenken wegen zusätzlicher Licht und Lärmbelästigungen.
Auch Lärm beeinträchtigt meine Gesundheit. Die Lärmprognose ist nicht nachvollziehbar. Sie berücksichtigt die vorhandenen Lärmimmissionen aller denkbaren Quellen und der verschiedensten Vorhabensalternativen nur unzureichend oder gar nicht. Insbesondere unberücksichtigt blieb z.B. auch eine spätere weitere Besiedelung des Kronsberges mit Folgegewerben (DHL etc.).
Durch die Nivellierung des Hallengeländes kommt es zu einer deutlichen Erhöhung des westlichen Geländeteiles um 4 Meter. Dadurch kommt es zu Lichteinwirkung auf meine Wohnung die, die durch Fahrzeugscheinwerfer entstehen und nicht zu verhindern sind.
Ich habe Bedenken wegen der negativen Beeinflussung des Landschaftsbildes.
Durch die bauliche Maßnahme entstehen erhebliche Einschnitte in das Landschaftsbild. Diese lassen sich nicht durch Versuche der LHH mit Gründach und Photovoltaik  kaschieren. Außerdem wird ein Erfolg dieser Versuche bei der Verhandlung mit dem Errichter der Logistikhalle angezweifelt.  
Eine 8 Meter hohe Lärmschutzwand würde ein Übel gegen ein anderes eintauschen. Diese Wand darf bei ernstzunehmender Rücksicht auf das Landschaftsbild überhaupt nicht in Frage kommen. 
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist zu erwarten. Dies wird auch im Umweltbericht (S. 23 f.) zutreffend beschrieben. Zu ergänzen ist, dass diese Beeinträchtigung nicht nur für die Hang- und Kuppenlagen des südwestlichen Kronsbergs erfolgt, sondern unmittelbar für den nördlich an das Plangebiet angrenzenden Kattenbrookpark mit seinem Aussichtspunkt. Dieser Park wird von den Bewohnern der angrenzenden Siedlungen intensiv genutzt.
Ich befürchte, dass neue Überlandleitungen oder neue Straßen oder Straßenanbindungen gebaut werden müssen, die unseren bereits stark durch die Messe, allerdings nur saisonal, geprägten Stadtteil weiter verschandeln werden.
Durch die geplante Photovoltaikanlage ohne Gründach wird die Umgebungstemperatur um mindestens zu 2 °C steigen. Damit wird in die Durchmischungszone der Luftströme eingegriffen. Wegen der starken Wärme-Vorbelastung der Stadt Hannover, insbesondere im Sommer sind weitere Beeinträchtigungen von Flora und Fauna damit sehr wahrscheinlich. Im übrigen bezweifele ich, dass die bereits jetzt über Zuführung grünen Stroms überlasteten Leitungen in der Lage sind, die produzierte Strommenge aufzunehmen.
Ich befürchte, dass sonstige Säugetierarten, wie z.B. Füchse, die im benachbarten „Kattenbrookpark“ ihren Bau haben, ihre Jagd- und Nahrungshabitate, verlieren und so aus ihrem Lebensraum vertrieben werden.
Ich befürchte, die Flächen, die Fledermäusen als Jagd- und Nahrungshabitat oder als Zwischenquartier im Frühjahr und Herbst dienen kann, außer Acht gelassen worden sind.
Ich nutze den Kronsberg zur Naherholung.
Der Erholungswert des Umlandes wird für mich erheblich eingeschränkt. Durch die Versorgung der Gewerbegebiete werden täglich mehrere hundert zusätzliche LKW und mehrere hundert PKW auf der Bundesstraße 6 und auch im Anliegergebieten verkehren. Dass ein von der Stadt angedachtes vertragliches Reglements über den Kaufvertrag möglich ist, halte ich aufgrund dessen, dass wohl Nutzer und Investor nicht identisch als Vertragskaskade zu Lasten Dritter für unmöglich. Bereits jetzt laufen die Verkehre im Stau-, Unfall- oder Eventfall (TUI-Arena, EXPO-Plaza etc.) durch die Wohngebiete. Außerdem ist mit einer erheblichen Steigerung von Lärm-, Licht- und Staubbelästigung und -belastung zu rechnen.
Ich befürchte, dass die Fällung von 417 Bäumen auf dem Gelände zu einem erheblichen Verlust des „Gefühls“ des naturnahen Wohnens und somit der Einschränkung der Lebensqualität der Menschen in den angrenzenden Wohngebieten führt.
Zudem meine ich, dass die als Ausgleichsflächen ausgewiesenen Gebiete bereits als Ausgleichsflächen für andere Baumaßnahmen hier nicht zur Verfügung stehen.
Ich habe gesundheitliche Vorbelastungen.
Folgende Vorerkrankungen liegen bei mir vor:
Sie sollten eine individuelle und auf Ihre gesundheitliche Vorbelastung beziehende Einwendung schreiben.
Ich habe Bedenken wegen der zusätzlichen Belastung des Gebietes durch Schadstoffe.
Die Gutachten basieren auf Modelannahmen. So ist unklar, ob die Wasserscheide das Grundwasser vor oder nach der Altlast ablenkt. Die Modelrechnungen werden durch die Praxis geschlagen. Auf die praktischen Daten während der Verdichtung vor der EXPO wird nicht oder nur unzureichend zurückgegriffen. Grundwassersondierungen wurden am 21. März 2012 vorgenommen, d. h. Monate nach Erstellung der Gutachten. Mir ist unklar, warum ich erst ein Gutachten erstelle zur Ungefährlichkeit des Baus bezüglich des Wasserhaushaltes und danach erst sondiere, wo das Wasser überhaupt langfließt. Ich halte dies für fehlerhaft.
Die Inhalte der Altlast Bemerode III sind weitestgehend unbekannt. Bekannt sind leichte Kohlenwasserstoffe, Toluol…... Stoffe, die hochgradig krebserregend oder –fördernd sind. Durch die bisherige Nutzung in Verbindung mit der angedachten kleinteiligen Bebauung würden Einflüsse auf die Altlast, derartige Stoffe über Grundwasser oder Deponiekörper auszuschwemmen, vermieden. Dies ist bei einer großflächigen Versiegelung durch gewerbliche Hallen unmöglich. 
Die Wechselwirkungen verschiedenster Schadstoffe miteinander sind weitestgehend nicht bekannt. Für viele davon existieren keine Schwellenwerte. Wegen der bestehenden Vorbelastung sind weitere Immissionen zu unterlassen.
Ich habe Kinder!
Ich befürchte eine zunehmende Gefährdung meiner Kinder auf ihren Schulwegen  vor allem in der Emslandstraße, Am Sandberge, Kattenbrookstrift und Brabeckstr. durch das sich erhöhende Verkehrsaufkommen der Mitarbeiter-, Sprinter- und Lkw-Verkehre als Folge der Ansiedlung des Logistikzentrums.  
Zu Messezeiten und bei Staus sind erhöhte Ausweichverkehre in den Schulzeiten meiner Kinder zu befürchten, die deren Schulweg unsicherer machen.
Ich befürchte eine Gefährdung meiner Kinder die die IGS Kronsberg besuchen, die in unmittelbarer Nähe nur 270 m von dem Logistikzentrum entfernt liegt. Die Ansiedlung eines LZ mit diesen Ausmaßen ist aufgrund der daraus resultierenden Lärm-, Feinstaubemissionen und Verkehrsbelastungen vom 1000 LKW und ca. 2000 Pkw sowie Wärmeabstrahlungen  aus der Halle nicht zu vereinbaren mit dem Schulleben und den Lernbedingungen für meine Kinder.
Ich befürchte eine zunehmende Gefährdung meiner Kinder, die sich vor allem nachmittags auf dem Weg von und zu der  Bezirkssportanlage des TSV Bemerode an der Wülferoder Str. befinden. Dafür müssen die Kinder die Brabeck- und die Wülferoder  Str. überqueren.
Ich habe Bedenken dass Naturschutzgebiete erheblich beeinträchtigt werden können.
Der Erhaltungszustand dieses Lebensraumtyps, der in Niedersachsen und Deutschland nach dem FFH-Bericht 2007 sowieso schon als unzureichend bewertet wird, wird weiter vernachlässigt.
Eine fachgerechte Ermittlung der nachteiligen Auswirkungen des Bebauungsplans Nr. 1764 auf die feuchten Eichen-Hainbuchen-Mischwälder in der Seelhorst hat noch nicht stattgefunden.
Nach § 19 BNatSchG ist eine Schädigung im Sinne des Umweltschadensgesetzes bei Vorkommen dieses Lebensraumtyps in der Seelhorst in guter Ausprägung und mit guten Entwicklungspotenzialen ein günstiger Erhaltungszustand zu sichern oder wiederherzustellen. Dies wird außer acht gelassen.
Ich habe Bedenken bezüglich der Verstärkung des Klimawandels.
Der CO2-Anstieg hat Auswirkungen auf das Mikroklima. Es kommt zu Stauwirkungen im Windfeld, Nebenbildung und Temperaturänderungen in der Region.
Die CO2-Emissionen tragen durch den globalen Klimawandel auch zur weltweiten Veränderung der Ökosysteme bei. Dies findet in den vorliegenden Untersuchungen keine hinreichende Beachtung.
Durch die geplante Änderungen ist ein Distributionszentrum im Betrieb an dieser Stelle unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben zur langfristigen Vermeidung und Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen (Artikel 20 a Grundgesetz und Klimaschutzziele der Bundesregierung, Artikel 2 Klimarahmenkonvention) sowie den europarechtlichen Vorgaben zur Vermeidung von Versiegelung von Flächen. Das politische Ziel einer 80 bis 95 prozentigen CO2-Reduktion bis 2050 wird unerreichbar.
Ich habe noch weitere sonstige Bedenken wegen der geplanten Bauplanänderung.
Eine kleinteilige Besiedelung unterschiedlicher Dienstleistungsunternehmen, Handwerkern und Gewerbetreibenden im Rahmen der bestehenden Bauleitpläne hätte gegenüber dem Gewerbezentrum wesentliche Vorteile: geringere Investitionskosten durch Nutzung der vorhandenen Straßen und Ver- und Entsorgungsleitungen sowie des Baumbestandes, geringer Schadstoffausstoß durch andere Verkehre in Menge, Art und Güte, geringe CO2-Emissionen, hohe Effizienz, flexible Einsatzzeiten zum Ausgleich von Lastschwankungen im Stromnetz, flexible Arbeitszeiten unterschiedlichster Arbeitgeber, höhere Auslastung des ÖPNV, bessere Versickerung des Wassers auf die Fläche, geringe Einflüsse auf Altlasten und Wasserhaushalte. Die Alternativenprüfung ist auch hier mangelhaft.
Gegen den Bau des Gewerbezentrums habe ich noch weitere grundsätzliche Bedenken.
Im Übrigen fehlen bis zu 40 Hortplätze im Stadtteil Kronsberg, einem der kinderreichsten der Stadt, der an das Gewerbezentrum angrenzt. Hier wären die Investitionen zum Schutz und im Interesse unserer Kinder sinnvoller aufgehoben.
Schädliche Umwelteinwirkungen auf ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende oder dafür vorgesehene Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete sollen soweit wie möglich vermieden werden. Dies besagt § 50 BImSchG, der bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen angewendet wird. Bestimmte Abstände zwischen sich gegenseitig beeinträchtigenden Nutzungen sollen eingehalten werden. Diese geplanten Abstände werden nicht eingehalten. Das geplante Wohngebiet Kronsberg Süd wurde nicht zutreffend berücksichtigt.
Haben Sie wegen dem Grundwasserregime Bedenken?
Entgegen der Aussage im Gutachten (IFS 2012, S. 14), dass eine Auswirkung einer Grundwasserabsenkung auf die Vegetation voraussichtlich nicht zu erwarten sei, da eine Absenkung von etwa 3 cm im Vergleich zu den bislang gemessenen Schwankungen der Jahresminima von etwa 50 cm eher gering ausfalle, auch schon die abgeschätzte Grundwasserabsenkung relevante negative Auswirkungen haben könnte.
Über die Grundwasserverhältnisse im Zentrum und im Osten des Waldes, also im überwiegenden Teil der Seelhorst, sind die vorgelegten Zahlen insofern allenfalls begrenzt, etwas auszusagen. Auch dort herrschen Waldgesellschaften vor, die von geringen Grundwasserflurabständen abhängen. Die zentralen und östlichen Teile des Waldes liegen bis zu ca. 7 m höher als der Seelhorstgraben und werden stärker durch das aus Richtung Kronsberg einströmende Grundwasser geprägt. Zwar ist nicht auszuschließen, dass durch die Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung am Kronsberg die von MULL & LANGE (1992) in einer Worst-Case-Betrachtung ohne gegensteuernde Maßnahmen prognostizierten Grundwasserabsenkungenin der Seelhorst ausgeblieben sind. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass erhebliche Teileder in der Modellrechnung von MULL & LANGE zugrunde gelegten Bebauung nicht realisiert wurden. Die Aussage des Gutachtens (IFS 2012, S. 13), die gemessenen Grundwasserpegel würden belegen, dass kein Absinken des Grundwasserspiegels infolge der Kronsbergbebauung stattgefunden hat, kann aber auf Grundlage der vorgelegten Daten nicht seriös getroffen werden.
Nachweisbar hat eine Verschlechterung der Wasserversorgung mindestens in Teilen der Seelhorst stattgefunden.
Ich beanstande daher die in den Gutachten erhobenen Werte und befürchte negative Auswirkungen, die nicht gutachterlich beschrieben worden sind.
Ich beantrage, mir die Baugenehmigung zuzustellen.
Mit freundlichen Grüßen




Hannover,